AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON SCHWARTZE ZAHLEN GMBH

§ 1 Geltungsbereich

a. Leistungen und Angebote von Schwartze Zahlen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sie verpflichten Schwartze Zahlen auch dann nicht, wenn Schwartze Zahlen diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn die abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme Leistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

b. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

a. Die Angebote von Schwartze Zahlen, insbesondere in Vorgesprächen, sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Schwartze Zahlen zustande oder, soweit eine solche nicht erfolgt, mit dem dem Kunden bekannt gegebenen Beginn der Ausführung des Auftrags.

b. Erteilte Aufträge des Kunden sind nach Umfang und Inhalt bindend. Änderungen des Auftrages sind nur gültig, wenn sie einvernehmlich und schriftlich erfolgen oder Schwartze Zahlen schriftlich zustimmt. Soweit sich nach Auftragserteilung herausstellt, dass der ursprünglich angenommene Bearbeitungsumfang für den Auftrag erheblich überschritten wird, ist Schwartze Zahlen berechtigt, eine Erhöhung des Auftragsvolumens im Rahmen eines change request zu fordern.

§ 3 Preise und Zahlung

a. Die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Skonti und sonstige Rabatte können nur einvernehmlich vereinbart werden. Für bei Vertragsschluss nicht vereinbarte Teil- oder Mehrumfänge eines Auftrages können zusätzliche Kosten anfallen.

b. Die Zahlung der Vergütung hat nur erfüllende und damit schuldbefreiende Wirkung, wenn sie auf das im Rechnungsformular genannte überwiesen und die Gutschrift auf dem entsprechenden Konto vorbehaltlos eingeht.

c. Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen ab Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

a. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts des Kunden wird ausgeschlossen. Insbesondere berechtigen das Fehlen unwesentlicher Teile des Auftrages oder unwesentliche Mängel nicht zur Zurückhaltung der Zahlung oder eines Teiles hiervon. Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Schwartze Zahlen berechtigt, seine Ansprüche gegen Schwartze Zahlen an Dritte abzutreten.

b. Falls Schwartze Zahlen von Umständen Kenntnis erlangt, die erwarten lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von Schwartze Zahlen nicht fristgerecht ausgleicht und deshalb Zahlungsansprüche von Schwartze Zahlen gefährdet erscheinen, ist Schwartze Zahlen berechtigt, Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Zahlung Zug um Zug oder Sicherheitsleistung auszuführen. Im Falle falscher Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Kunden oder der Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenz oder Vergleichsverfahrens oder gleich wirkende Maßnahmen ist Schwartze Zahlen berechtigt, von allen noch nicht ausgeführten Aufträgen zurückzutreten.

§ 5 Auftragsbearbeitung

a. Die Bearbeitung von Aufträgen erfolgt innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Fristen, soweit ein abweichender Termin nicht anderweitig schriftlich vereinbart ist. Die Bearbeitungsfrist beginnt frühestens mit dem Tage der Auftragsbestätigung, Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder sonstiger erforderlicher oder vereinbarter Mitwirkung durch den Kunden.

b. Alle Abgabetermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden. Teilerledigungen des Auftrages sind zulässig, soweit sie für den Kunden wirtschaftlich zumutbar sind.

c. Soweit sich die Auftragserledigung aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen nicht im Bereich von Schwartze Zahlen liegenden Umständen wie Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten verzögert oder diese verhindert wird, ist die Haftung für Schäden des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit diese Ereignisse bei Unterauftragnehmern oder Lieferanten von Schwartze Zahlen oder deren Unterlieferanten auftreten.

§ 6 Einräumung von Rechten und Verfügung

a. Schwartze Zahlen behält sich das Eigentum und alle Rechte an gelieferter Leistung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag einschließlich Verzugs- oder Rechtsverfolgungskosten vor. Der Kunde darf in diesem Fall ohne die Zustimmung von Schwartze Zahlen über die Leistung weder verfügen noch Dritten eine Nutzung einräumen. Erfolgt dennoch eine solche Verfügung über die Leistung, so sind schon jetzt, unbeschadet weiterer Rechte, sämtliche Ansprüche, die dem Kunden aus dieser Verfügung zustehen, an Schwartze Zahlen zur Sicherheit abgetreten. Ist der Kunde ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen bestehen, die Schwartze Zahlen gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung hat bis zum Ausgleich aller im Zusammenhang mit dem Auftrag bestehenden Forderungen.

b. Soweit Schwartze Zahlen Urheber-, Nutzungs- oder sonstige Rechte an den Leistungen zustehen, so räumt Schwartze Zahlen dem Kunden die einfachen, nicht übertragbaren, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Rechte, das Werk oder die Leistung im Sinne von § 2 Urheberrechtsgesetz in unveränderter Form zu nutzen, nur ein, wenn dies bei Auftragsvergabe oder im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Ansonsten verbleiben alle Rechte an im Rahmen eines Auftrages erstellten Leistungen auch nach Vertragsende ausschließlich bei Schwartze Zahlen. Adaptionen der Leistungen sind durch den Kunden oder durch Dritte nur nach Rücksprache und schriftlicher Zustimmung von Schwartze Zahlen zulässig.

c. Soweit urheberrechtliche Nutzungsrechte durch Schwartze Zahlen von Dritten für den Kunden erworben werden, sind die hierfür anfallenden Vergütungen vom Kunden gesondert zu tragen.

d. Schwartze Zahlen ist in jedem Fall berechtigt, Leistungen und Produkte für den Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung auch unter Nennung des Kunden zu verwenden, soweit der Kunde dem nicht vor Auftragsvergabe ausdrücklich und schriftlich widerspricht.

§ 7 Gewährleistung

a. Schwartze Zahlen steht dafür ein, die jeweilige Leistung fachmännisch und nach den branchenüblichen Gepflogenheiten zu erstellen. Schwartze Zahlen sorgt insbesondere dafür, dass die jeweilige Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem durch den Vertrag vorausgesetzten Gebrauch mindern.

b. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist eine Nachbesserung aus Termingründen nicht mehr möglich, so ist der Kunde nach Wahl berechtigt, Ersatz oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Beanstandung durch Handeln oder Unterlassen des Kunden mit verursacht wurde.

c. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat innerhalb von 2 Wochen ab Abnahme der Leistung schriftlich zu erfolgen. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Abnahme der Leistung durch den Kunden.

§ 8 Haftung

a. Schwartze Zahlen haftet für etwaige Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur insoweit, als diese von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Schwartze Zahlen nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Dies gilt auch für die Haftung für Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Schwartze Zahlen für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

b. Schwartze Zahlen haftet insbesondere weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für in den Leistungen enthaltenen Aussagen und Inhalte gleich welcher Art. Eine rechtliche und/oder fachliche Prüfung nimmt Schwartze Zahlen nicht vor. Der Kunde stellt Schwartze Zahlen von allen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.

§ 9 Geschäftsgeheimnis

Der Kunde ist verpflichtet, die kaufmännischen und technischen Einzelheiten des Auftrages, insbesondere die Preise und Rabatte von Schwartze Zahlen, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

§ 10 Sonstiges

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

b. Erfüllungsort für die Erbringung der Leistung und die Zahlung der Vergütung und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ingolstadt.

c. Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses. Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Erklärung „schriftlich“ oder in „Schriftform“ abzugeben ist, muss diese Erklärung von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet und der anderen Vertragspartei als Original oder als Telefax übermittelt werden. Die Schriftform ist weder durch die telekommunikative Übermittlung mittels E-Mail, noch durch die elektronische oder die Textform gewahrt. § 127 Abs. 1 und 2 BGB werden ausdrücklich ausgeschlossen.

d. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils am nächsten kommt.

Ingolstadt, März 2015